Gebäudeversicherung

Wann leistet die Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Wohngebäude incl. aller fest eingebauten und angebauten Gegenstände. Ebenso die Garage, Gartenhaus und andere Gebäude, sofern sie Bestandteil des Vertrages sind. Eine Gebäudeversicherung ersetzt Ihnen in der Regel die entstandenen Kosten, die durch

  • Feuer
  • Überspannung durch Gewitter
  • Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Leitungswasser
  • Sturm 
  • Hagel

entstanden sind.

  • Elementarschäden, wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau und Schneedruck sind Erweiterungsmöglichkeiten Ihres Vertrages.
Finanzieller Schutz bei Gewitterschäden
Gebäudeversicherung

Ersetzt wird der Neuwert Ihres Hauses einschließlich aller Kosten, die z.B. durch Löschwasser oder Abbruch- oder Aufräumarbeiten entstanden sind. Zudem wird in den meisten Tarifen der vorübergehende Aufenthalt nach einem Schadenfall in einem Hotel bezahlt.

 

Versicherung ist nicht gleich Versicherung, deshalb sollten Sie sich vor dem Abschluss gut beraten lassen. Einige Gefahren sind nicht selbstverständlich in dem allgemeinen Versicherungsschutz enthalten.

 

Darunter fallen zum Beispiel auch Vandalismus- und Graffitischäden am Gebäude oder Aufräumarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück.


Nutzen Sie meinen kostenlosen Service und lassen Sie sich beraten. Ich finde für Sie den geeigneten Versicherungsschutz und bin auch im Schadenfall oder bei Änderungen Ihre Ansprechpartnerin.



Jutta Söhnholz

Bahnhofstr. 29a

29640 Schneverdingen

 

Telefon 05193 8689994

Mobil  0171 1993474

 

Web  www.versicherungsmakler-soltau.de

Mail  info@versicherungsmakler-soltau.de

 

Vermittlerregister D-M152-YGNUQ-50

Erlaubnis nach §34d Abs. 1, §34c GewO

Vermittlerregister D-W-102-TZRE-91

Erlaubnis nach §34i Abs. 1 Satz 1 GewO 

Erlaubnis nach §34c Abs. 1 

Industrie- u. Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg