Die Generationenberatung

Ihre Familie steht im Mittelpunkt

Gerne schieben wir die für uns unangenehmen Dinge vor uns her. Ich nehme mich dabei nicht aus. Schöner ist es doch, wenn wir uns mit den angenehmen Seiten des Lebens beschäftigen.

 

Leider ist der Punkt, dass wir die Dinge nicht mehr aufschieben können, manchmal ganz schnell und meist unvorhersehbar da. 

 

Plötzlich muss alles schnell gehen. Die Dinge müssen geregelt sein. Die Bankkonten, die Versicherungspolicen, die Firma, das Haus, der Partner, die Partnerin, die Eltern, die Kinder. Das Krankenhaus, das Pflegeheim, das Bestattungsinstitut. Alle wollen etwas. Und Sie oder Ihr Partner/in müssen es regeln. Von jetzt auf gleich.

 

Damit all das so wird, wie Sie oder Ihr/e Partner/in es sich vorstellen, auch wenn einer von Ihnen kurzfristig ausfallen sollten, braucht es Vorbereitung. Und das rechtzeitig. Denn wenn Sie es nicht regeln, sind finanzielle Nachteile für Ihre Familie möglicherweise groß.

 

Es ist ein gutes Gefühl, wenn alles in der Vorbereitung erledigt ist. Und dabei helfe ich Ihnen.

 

Kennen Sie die Gewittertasche? Meine Großeltern hatten solch eine Tasche immer griffbereit im Flur des Hauses stehen, wenn es donnerte und blitzte. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie wir Kinder auf der Treppe saßen und froh waren, wenn wir das Unwetter heil überstanden hatten.

 

Heute gibt es den Notfallordner. Physisch und auch digital. Gegenüber unseren Eltern und Großeltern haben wir heute zusätzlich noch jede Menge Passwörter, Social-Media-Kanäle, Abonnements, die es zu verwalten gilt.

 

Wer kennt sich neben Ihnen mit all Ihren Dingen aus und weiß, wo alles zu finden ist?

 

All das ist wichtig festzulegen, solange noch alles in Ordnung ist.

Regelungen auch bei kurzfristigem Ausfall

Leider erlebe ich es immer wieder, dass die Angehörigen, in der Regel der/die Ehepartner/in davon ausgehen, dass der hinterbliebene Ehegatte alles für den anderen erledigen kann. 

 

Doch so ist es nicht.

 

Jedenfalls nicht, wenn vor dem Totalausfall keine Regelungen getroffen wurden.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer an Ihrer statt, alle anfallenden Dinge erledigen soll und darf.

 

Zum Beispiel der Ehegatte oder eine andere Person Ihres Vertrauens.

 

Damit diese Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch gültig ist, gibt es einiges zu beachten. 


Sie möchten in einem persönlichen Gespräch mehr erfahren?

Nutzen Sie meinen kostenlosen Service und lassen Sie sich beraten. Ich freue mich auf Sie.

 



Jutta Söhnholz

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