Tierhalterhaftpflicht-versicherung

Für welche Tiere ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung notwendig

Für Hunde und Pferde benötigen Sie jeweils eine eigenständige Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Kleintiere wie Katzen oder Kanninchen angerichtet werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Die Pflicht zur Haftpflicht für den Hund ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen besteht seit Januar 2016 die Pflicht seinen Hund zu versichern. 

Das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 833 zur Haftung des Tierhalters:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." 

Quelle: BGB § 833 Haftung des Tierhalters.

Sie möchten mehr Informationen zur Pferde- oder Hundehaftpflichtversicherung?

 

Nutzen Sie meinen kostenlosen Service und lassen Sie sich beraten. Ich finde für Sie den geeigneten Versicherungsschutz und bin auch im Schadenfall oder bei Änderungen Ihre Ansprechpartnerin.



Jutta Söhnholz

Bahnhofstr. 29a

29640 Schneverdingen

 

Telefon 05193 8689994

Mobil  0171 1993474

 

Web  www.versicherungsmakler-soltau.de

Mail  info@versicherungsmakler-soltau.de

 

Vermittlerregister D-M152-YGNUQ-50

Erlaubnis nach §34d Abs. 1, §34c GewO

Vermittlerregister D-W-102-TZRE-91

Erlaubnis nach §34i Abs. 1 Satz 1 GewO 

Erlaubnis nach §34c Abs. 1 

Industrie- u. Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg