Einkommenssicherung

Finanziell abgesichert bei Krankheit, Unfall oder Tod

Wie lange zahlt Ihr Arbeitgeber, wenn Sie wegen Krankheit ausfallen und wie viel Geld erhalten Sie? Und was passiert danach?
Oder Ihnen passiert ein Unfall auf der Arbeit. Wer zahlt dann?

 

Und wie ist es bei einem Unfall in Ihrer Freizeit?

 

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Familienvater wollte einen Apfelbaum in seinem Garten beschneiden. Die Leiter rutschte weg. Er stürzte und musste mit einem komplizierten Bruch in der Schulter ins Krankenhaus. Zunächst konnte man ihm nicht sagen, ob er seine Schulter nach dem Ende der Behandlungszeit wieder richtig bewegen kann.

Möglicherweise wird er seinen rechten Arm nicht mehr richtig benutzen können. Ob er seinen Arbeitsplatz als kaufmännischer Angestellter weiter ausüben kann, konnte ihm zunächst noch niemand sagen.

 

Wie wäre dann Ihre finanzielle Situation und die Ihrer Familie in solch einem Fall?


Noch ein Thema, mit dem sich niemand so wirklich beschäftigen möchte – der Tod. Was passiert mit dem Rest Ihrer Familie, wenn Sie versterben? Wieviel Geld steht Ihrem Partner und Ihren Kindern zur Verfügung? Kann Ihre Familie ohne gravierende Existenzängste um Sie trauern? Oder muss Ihr Partner/in überlegen, wie er/sie weiter finanziell überleben kann?

So können diese Fälle finanziell abgesichert werden:

  • Krankentagegeldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Dread Disease (Schwere Krankheit)
  • Lebensversicherung 
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Nutzen Sie meinen kostenlosen Service und lassen Sie sich beraten. Ich finde für Sie den geeigneten Versicherungsschutz und bin auch im Schadenfall oder bei Änderungen Ihre Ansprechpartnerin.



Jutta Söhnholz

Bahnhofstr. 29a

29640 Schneverdingen

 

Telefon 05193 8689994

Mobil  0171 1993474

 

Web  www.versicherungsmakler-soltau.de

Mail  info@versicherungsmakler-soltau.de

 

Vermittlerregister D-M152-YGNUQ-50

Erlaubnis nach §34d Abs. 1, §34c GewO

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Erlaubnis nach §34i Abs. 1 Satz 1 GewO 

Erlaubnis nach §34c Abs. 1 

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