Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Eigentümer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abgesichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Im selbstbewohnten Eigenheim ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Regel ein Bestandteil der eigenen Privathaftpflichtversicherung.
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