Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten für viele Rechtsstreitigkeiten.
Streitigkeiten können schnell teuer werden, wenn sie gerichtlich geklärt werden müssen. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem Streitwert, welcher schon bei vermeintlich kleinen Streitigkeiten schnell enorme Summen erreichen kann. Diese müssen in jedem Fall zunächst selbst getragen werden. Nur bei einem Sieg vor Gericht müssen die Kosten in der Regel vom Verlierer übernommen werden. Viele Fälle werden gar nicht erst verhandelt, weil das Kostenrisiko zu groß ist.
Mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung müssen Sie nur die Selbstbeteiligung (falls vereinbart) tragen. Wird ein Anwalt beauftragt, rechnet dieser in der Regel direkt mit dem Rechtsschutzversicherer ab.
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